Administrative Fachkraft (w/m) und Leiter/in des Büros des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen – Kennung 400/18

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Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt schreibt folgende Stelle zur Besetzung aus:

Administrative Fachkraft (w/m)

und Leiter/in des Büros des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

im Beschäftigungsausmaß von 100 {c8db3f4443fb2f1c80e20e2e8420a201d47393e6b007c83f4847286f4b955a35} (Uni-KV: IIIb; www.aau.at/uni-kv), vorerst befristet auf ein Jahr mit der Option auf Überleitung ins unbefristete Dienstverhältnis. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 2.306,70 brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen auf max. € 2.550,50 (R1) brutto erhöhen. Voraussichtlicher Beginn des Anstellungsverhältnisses ist ehestmöglich.

Der Aufgabenbereich umfasst:

  • Eigenverantwortliche Leitung des Büros des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen in fachlicher, organisatorischer, personeller und budgetärer Hinsicht. Die Betrauung mit der Leitungsfunktion des Büros erfolgt gesondert und jedenfalls befristet, längstens für die Dauer von jeweils drei Jahren.
  • Bearbeitung, Beratung, und Recherche von fachlichen Angelegenheiten des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, beispielsweise durch: Beratung und Unterstützung des Arbeitskreises sowie Universitätsorganen und Universitätsangehörigen zu Fragestellungen im Aufgabenbereich. Das Büro dient Universitätsangehörigen auch als erste Anlaufstelle beim Verdacht auf Diskriminierung oder Belästigung im universitären Kontext.
  • Bereitstellung effizienter, serviceorientierter Unterstützung für die FunktionsträgerInnen und Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen bei dessen gesetzlichen Aufgaben in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht, z. B. durch: Eigenständiges Verfassen von Stellungnahmen, Anträgen und einschlägigen Schriftstücken des Arbeitskreises, Vor- und Nachbereitung (inkl. Protokollierung) von Sitzungen, Konzipieren von Arbeitsunterlagen, Koordination der Umsetzung der Beschlüsse des Arbeitskreises.
  • Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, z. B.: Organisation von Veranstaltungen (u. a. Weiterbildungsangeboten im Gleichstellungsbereich) und Leitung der Öffentlichkeitsarbeit des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen. Vernetzung und Kooperation hausintern und mit ähnlichen Einrichtungen insbesondere auf regionaler und nationaler Ebene.

Voraussetzungen für die Einstellung

  • Matura oder einschlägige Berufsausbildung mit mehrjähriger Praxis
  • Kompetenzen im Bereich Gleichstellung/Antidiskriminierung
  • Hohes Verantwortungsbewusstsein und Führungskompetenz; Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
  • Hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit, organisatorische Fähigkeiten, Serviceorientierung
  • Beratungs- und Sozialkompetenz (z.B. Ausbildung wie Mediation, Coaching, Training)
  • Sehr gute Deutschkenntnisse, gute Englischkenntnisse
  • Fundierte EDV-Kenntnisse (z. B. Office-Anwendungen, Datenbankrecherche)

Der Nachweis für die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Einstellung muss bis spätestens 7. November 2018 vorliegen.

Erwünscht sind

  • Rechtskenntnisse im Zusammenhang mit universitärer Gleichstellungsarbeit
  • Mehrjährige Berufserfahrung, möglichst im universitären Bereich
  • Bereitschaft zu Weiterbildung und Dienstreisen
  • SAP (Berichts-User)-Kenntnisse

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Allgemeine Informationen finden BewerberInnen unter www.aau.at/jobs/information.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis 7. November 2018 unter der Kennung 400/18 an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Dekanatekanzlei/Recruiting, ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.aau.at/obf zu richten.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

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Source: AAU TEWI