Senior Scientist ohne Doktorat (m/w) am Institut für Informatik-Systeme, Gruppe Software Engineering – Kennung 648H/18

Stellenausschreibung Wissenschaftliches Personal |Foto: kasto/Fotolia.com

Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt schreibt folgende Stelle zur Besetzung aus:

Senior Scientist ohne Doktorat (m/w)

am Institut für Informatik-Systeme der Fakultät für Technische Wissenschaften, Gruppe Software Engineering, im Beschäftigungsausmaß von 100{c8db3f4443fb2f1c80e20e2e8420a201d47393e6b007c83f4847286f4b955a35} (40 Wochenstunden, Uni-KV: B1, www.aau.at/uni-kv). Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 2.794,60 brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen. Voraussichtlicher Beginn des auf 2 Jahre befristeten Angestelltenverhältnisses ist ehestmöglich.

Der Aufgabenbereich umfasst:

  • Mitwirkung an Forschungs- und Lehrarbeiten der Gruppe Software Engineering
  • Selbständiges wissenschaftliches Arbeiten
  • Engagierte Mitarbeit an administrativen und organisatorischen Aufgaben des Instituts
  • Betreuung von Studierenden
  • Mitwirkung an Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit des Instituts bzw. der Fakultät

Die Gruppe Software Engineering unter der Leitung von Prof. Dr. Martin Pinzger beschäftigt sich mit der Lehre und Erforschung von Methoden, Techniken und Tools zur Entwicklung und Evolution von Software Systemen. Die aktuellen Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Software Evolution, Program Understanding, Mining Software Repositories, Software Quality und Software Testing. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in einem engagierten, kollegialen und internationalen Team an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt tätig. Die Gruppe Software Engineering kooperiert mit nationalen und internationalen Partnern aus Wissenschaft und Industrie.

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium an einer in- oder ausländischen Universität im Fach Informatik/Computer Science
  • Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in einem oder mehreren der folgenden Forschungsbereiche:
    • Software Wartung und Evolution
    • Software Qualitätssicherung
    • Mining Software Repositories
    • Program Analysis
  • Fließende Englischkenntnisse in Wort und Schrift

Der Nachweis für die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Einstellung muss bis spätestens 24. Oktober 2018 vorliegen.

Erwünscht sind:

  • Deutschkenntnisse
  • Soziale und kommunikative Kompetenz
  • Fachspezifische Auslands- und Praxiserfahrungen
  • Lehrerfahrung und didaktische Kompetenz
  • Erste einschlägige Publikationen (abgesehen von der Master- bzw. Diplomarbeit)

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Bewerbungen sind in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und beinhalten ein Motivationsschreiben, einen Lebenslauf mit Foto sowie Zeugnisse (Datum, Ort der Ausstellung und Note muss ersichtlich sein). Nachweise zu gesammelten Erfahrungen, der Titel der Diplomarbeit, eine eventuell vorhandene Publikationsliste sowie andere relevanten Informationen, welche die Eignung des/der KandidatIn bestätigen sind ebenfalls beizulegen.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 24. Oktober 2018 unter der Kennung 648H/18 an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Dekanatekanzlei/Recruiting, ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.aau.at/obf zu richten.

 

Allgemeine Informationen finden BewerberInnen unter www.aau.at/jobs/information entnommen werden. Weitere Informationen zur Forschungsgruppe Software Engineering finden sich online auf serg.aau.at/.Auskünfte erteilt Univ.-Prof. Dr. Martin Pinzger (E-Mail: martin.pinzger [at] aau.at).

 

In Frage kommende KandidatInnen werden zu einem Interview eingeladen. Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- oder Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

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Source: AAU TEWI