Senior Scientist ohne Doktorat (w/m) – Kennung 34H/19

Stellenausschreibung Wissenschaftliches Personal| Foto: kasto/Fotolia.com

PromoLi: PROMotion Ohne LImit

Karriereförderprogramm für wissenschaftlichen Nachwuchs
mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
https://uniko.ac.at/projekte/promoli/

Um ausgezeichnete begünstigt behinderte Nachwuchswissenschafterinnen und –wissenschafter zu fördern und wissenschaftliche Exzellenz zu sichern, schreibt die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (AAU) ein Dissertationsförderprogramm für qualifizierte Forscher/innen aller Fachdisziplinen aus, die über ein abgeschlossenes Master- bzw. Diplomstudium verfügen und ein von der AAU angebotenes Dissertationsstudium anstreben. Wir fordern behinderte und/oder chronisch erkrankte Personen, die dem Kreis der begünstigt Behinderten angehören, damit ausdrücklich auf, sich um eine Stelle im Rahmen von PromoLi zu bewerben.

Angeboten wird ein Dissertationsprogramm in Form eines auf vier Jahre befristeten Arbeitsvertrags als Senior Scientist ohne Doktorat (w/m) mit einem Beschäftigungsausmaß von maximal 30 Wochenstunden (Uni-KV: B1, www.aau.at/uni-kv). Das monatliche Mindestentgelt beträgt € 2.096,– brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen. Voraussichtlicher Beginn des Anstellungsverhältnisses ist der
1. September 2019.

Mit diesem Programm soll die Möglichkeit geboten werden, sich auf ein Dissertationsprojekt konzentrieren, um dieses erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Des Weiteren soll das Programm in den Forschungsbereich der Universität einbinden und auf Aufgaben in Lehre und Forschung vorbereiten.

Die Begutachtung der Bewerbung erfolgt innerhalb der AAU durch ein interdisziplinäres Gremium. Die endgültige Vergabe erfolgt durch ein Gremium im Rahmen des Projekts PromoLi, bestehend aus Vertretungen der Österreichischen Universitätenkonferenz und der teilnehmenden Universitäten, gereiht nach der wissenschaftlichen Qualität der vorliegenden Anträge. Bewerbungen an mehr als einer Universität sind unzulässig.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

  • Abgeschlossenes, für das angestrebte Dissertationsstudium einschlägiges Master- oder Diplomstudium an einer in- oder ausländischen Hochschule
  • Angehörigkeit des Personenkreises der begünstigten Behinderten oder Erfüllung der Voraussetzungen hierfür (vgl. http://bit.ly/BegBeh) – der Bescheid kann im Falle der positiven Bewertung der Bewerbung nachgereicht werden

Der Nachweis für die Erfüllung aller Voraussetzungen muss bis spätestens 15. März 2019 vorliegen.

Erwünscht sind:

  • Fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift oder Bereitschaft zu deren Aneignung innerhalb des ersten Anstellungsjahres
  • Soziale und kommunikative Kompetenz

Diese Stelle dient der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung von Absolventinnen und Absolventen eines Master- bzw. Diplomstudiums mit dem Ziel des Abschlusses eines Doktorats-oder PhD-Studiums an der AAU. Bewerbungen von Personen, die bereits über ein facheinschlägiges Doktorat bzw. einen facheinschlägigen PhD verfügen, können daher nicht berücksichtigt werden.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Allgemeine Informationen finden sich unter www.aau.at/jobs/information.

Bewerbungen sind mit folgen Unterlagen bis 15. März 2019 unter der Kennung 34H/19 an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.aau.at/obf zu richten:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf und Publikationsliste (falls vorhanden)
  • Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts
  • Sponsionsbescheid
  • Abschnittszeugnisse des Studiums, auf dem die geplante Dissertation aufbaut
  • Studienblatt und Studienzeitbestätigung (aktuellstes Blatt)
  • Diplomarbeits- oder Masterarbeitsgutachten

Fragen zu dem Projekt beantworten der Behindertenbeauftragte (Mark Wassermann, Mark.Wassermann [at] aau.at) oder der Vizerektor für Personal (Martin Hitz, vr-pers [at] aau.at).

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Bewerbungsverfahrens entstehen.

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Source: AAU TEWI