Universitätsassistentin / Universitätsassistent am Institut für Informatik-Systeme (Forschungsgruppe Information and Communication Systems) – Kennung 749H/17

Stellenausschreibung Wissenschaftliches Personal| Foto: kasto/Fotolia.com

Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt schreibt gemäß § 107 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 folgende Stelle zur Besetzung aus:

Universitätsassistentin / Universitätsassistent

am Institut für Informatik-Systeme (Forschungsgruppe Information and Communication Systems), Fakultät für Technische Wissenschaften, im Beschäftigungsausmaß von 100 {c8db3f4443fb2f1c80e20e2e8420a201d47393e6b007c83f4847286f4b955a35} (Uni KV: B1). Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 2.731,- brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen. Voraussichtlicher Beginn des auf vier Jahre befristeten Angestelltenverhältnisses ist der 15. März 2018.

Der Aufgabenbereich umfasst:

  • Mitwirkung an Forschungs- und Lehrarbeiten der Gruppe Information and Communication Systems
  • Selbständiges wissenschaftliches Arbeiten mit dem Ziel einer Promotion
  • Engagierte Mitarbeit an administrativen und organisatorischen Aufgaben des Instituts
  • Mitwirkung bei PR-Aktivitäten des Institutes bzw. der Fakultät

Die Forschungsgruppe Information and Communication Systems beschäftigt sich mit der Lehre und Forschung von Methoden, Techniken und Tools zur Entwicklung von Informationssystemen. Die aktuellen Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Workflow und Business Process Engineering, Interoperability, temporale Aspekte, Semantik, Qualität und Evolution von Informationssystemen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in einem engagierten, kollegialen und internationalen Team an der Universität Klagenfurt tätig. Die Forschungsgruppe Information Systems Engineering kooperiert mit nationalen und internationalen Partnern aus Wissenschaft und Industrie.

Voraussetzungen für die Einstellung:

  • Abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium an einer in- oder ausländischen Universität im Fach Informatik/Computer Science
  • Fundierte Kenntnisse in einem oder mehreren der folgenden Bereiche
    • Design und Implementierung von Informationssystemen
    • Workflows und Business Process Management
    • Application Interoperability
    • Datenbanken und verteilte Systeme
    • Fließende Englischkenntnisse in Wort und Schrift

Alle Voraussetzungen für die Einstellung müssen bis spätestens 28. Februar 2018 vorliegen.

Erwünscht sind:

  • Soziale und kommunikative Kompetenz
  • Fachspezifische Auslands- und Praxiserfahrungen
  • Lehrerfahrung und didaktische Kompetenz
  • Überdurchschnittlicher Studienerfolg
  • Erste einschlägige Publikation(en) (abgesehen von der Master- bzw. Diplomarbeit)

Diese Stelle dient der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung von AbsolventInnen eines Master- bzw. Diplomstudiums mit dem Ziel des Abschlusses eines Doktorats-/Ph.D.-Studiums der Technischen Wissenschaften. Bewerbungen von Personen, die bereits über ein facheinschlägiges Dokto-rat/Ph.D. verfügen, können daher nicht berücksichtigt werden.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikations-kriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Allgemeine Informationen finden BewerberInnen unter www.aau.at/jobs/information. Auskünfte erteilt o.Univ.-Prof. Dr. Johann Eder (E-Mail: johann.eder [at] aau.at).

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Diplomarbeit, Zeugnisse und Nachweise) bis spätestens 7. Februar 2018 unter der Kennung 749H/17 an die

Alpen-Adria-Universität-Klagenfurt, Dekanatekanzlei / Recruiting, ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.aau.at/obf zu richten.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

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Source: AAU TEWI