Universitätsassistentin / Universitätsassistent am Institut für Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung, Abteilung Erwachsenen- und Berufsbildung – Kennung 522H/17
Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt schreibt gem. § 107 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 folgende Stelle zur Besetzung aus:
Universitätsassistentin / Universitätsassistent
an der Fakultät für Kulturwissenschaften, Institut für Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung, Abteilung Erwachsenen- und Berufsbildung, im Beschäftigungsausmaß von 100 {c8db3f4443fb2f1c80e20e2e8420a201d47393e6b007c83f4847286f4b955a35} (Uni-KV: B1). Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 2.731,- brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen. Geplanter Anstellungszeitpunkt der auf vier Jahre befristeten Stelle ist der 1. April 2018.
Der Aufgabenbereich umfasst:
Mitwirkung nach Maßgabe der Organisations- und Studienvorschriften an der Erfüllung der Aufgaben der Organisationseinheit in Forschung und Lehre. Dazu zählen
- Mitarbeit an Forschungsprojekten in der Erwachsenenbildung und beruflichen Bildung
- Mitwirkung bei Akquise und Durchführung von Drittmittelvorhaben/Forschungsprojekten
- Dissertation im thematischen Bereich berufserfahrene Studierende oder First Generation Students/First Academics
- Planung und Durchführung eigener empirischer Forschung im Rahmen der Promotion
- Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen, Prüfungstätigkeit (Mitwirkung und Abhaltung) sowie Betreuung von Studierenden
- Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben des Instituts sowie an Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Publikations- und Vortragstätigkeit (national und international)
Voraussetzungen für die Einstellung:
- Abgeschlossenes erziehungs-/bildungswissenschaftliches Master- oder Diplomstudium an einer in- oder ausländischen Hochschule mit zumindest gutem Erfolg
- Nachweisliche Kenntnisse in erziehungs-/bildungswissenschaftlichen Theorien und Methodologien/Methoden, in allgemein-pädagogischer Perspektive, aber auch bezogen auf berufliche Bildung, Erwachsenenbildung oder Hochschuldidaktik
- Ausgewiesene Forschungsorientierung insbesondere mit empirischer Forschung
- Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Erfahrung in der Teamarbeit und mit fachlichem Austausch
Alle Voraussetzungen für die Einstellung müssen bis spätestens 14. Februar 2018 vorliegen.
Erwünscht sind:
- Forschungs-, Publikations- und Vortragstätigkeit in den Themenbereichen der Erwachsenenbildung/lebensbegleitenden Bildung
- Erfahrungen in der hochschulischen Lehre
- Praktische Erfahrungen in Handlungs- und Berufsfeldern der Erwachsenenbildung insbesondere dem Zweiten Bildungsweg oder wissenschaftlicher Weiterbildung (z.B.: Kursleitung, Lehre, Beratung, Programmentwicklung, Leitung/Management)
- Internationale Erfahrungen (z.B. im Rahmen der Ausbildung oder von Projektkooperationen)
Diese Stelle dient der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung von AbsolventInnen eines Master- bzw. Diplomstudiums mit dem Ziel des Abschlusses eines Doktorats-/Ph.D.-Studiums der Erziehungs-/Bildungswissenschaft. Bewerbungen von Personen, die bereits über ein facheinschlägiges Doktorat bzw. einen facheinschlägigen Ph.D. verfügen, können daher nicht berücksichtigt werden.
Der Aufgabenbereich der Stelle bedingt, dass die zukünftige Stelleninhaberin / der zukünftige Stelleninhaber den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Allgemeine Informationen finden BewerberInnen unter www.aau.at/jobs/information.
Bewerbungen in deutscher oder englischer Sprache sind mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 14. Februar 2018 unter der Kennung 522H/17 an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Dekanatekanzlei/Recruiting, ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.aau.at/obf zu richten.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
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Source: AAU TEWI