PostDoc-Assistentin / PostDoc-Assistent am Institut für Informatik-Systeme in der Gruppe Software Engineering – Kennung 312H/18

Stellenausschreibung Wissenschaftliches Personal| Foto: kasto/Fotolia.com

Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt schreibt gemäß § 107 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 folgende Stelle zur Besetzung aus:

PostDoc-Assistentin / PostDoc-Assistent

an der Fakultät für Technische Wissenschaften, Institut für Informatik-Systeme in der Gruppe Software Engineering (Univ.-Prof. Dr. Martin Pinzger), im Beschäftigungsausmaß von 100{c8db3f4443fb2f1c80e20e2e8420a201d47393e6b007c83f4847286f4b955a35} (Uni-KV: B1 lit.b). Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 3.711,10 brutto (14 x jährlich) und kann sich durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung erhöhen. Voraussichtlicher Beginn des auf 2 Jahre befristeten (voraussichtlich bis 19. Mai 2020) Anstellungsverhältnisses ist ehestmöglich.

Die Forschungsgruppe Software Engineering beschäftigt sich mit der Lehre und Erforschung von Methoden, Techniken und Tools zur Entwicklung und Evolution von Software Systemen. Die aktuellen Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Software Evolution, Program Understanding, Mining Software Repositories, Software Quality und Software Testing. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in einem engagierten, kollegialen und internationalen Team an der Universität Klagenfurt tätig. Die Gruppe Software Engineering kooperiert mit nationalen und internationalen Partnern aus Wissenschaft und Industrie.

Der Aufgabenbereich umfasst:

  • Akquise und Durchführung von Forschungsprojekten
  • Selbständige Durchführung von Forschungs-, Publikations- und Vortragstätigkeit
  • Abhaltung von Lehrveranstaltungen und Betreuung von Studierenden
  • Engagierte Mitarbeit an administrativen und organisatorischen Aufgaben des Instituts
  • Mitwirkung an Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit des Instituts bzw. der Fakultät

Voraussetzungen für die Einstellung:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium an einer in- oder ausländischen Hochschule und eine abgeschlossene Dissertation im Bereich Software Engineering
  • Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in einem oder mehreren der folgenden Forschungsbereiche:
    • Software Wartung und Evolution
    • Software Qualitätssicherung
    • Mining Software Repositories
    • Empirical Software Engineering
    • Fließende Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift oder Bereitschaft zu deren Aneignung innerhalb des ersten Anstellungsjahres

Der Nachweis für die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Einstellung muss bis spätestens 6. Juni 2018 vorliegen.

Erwünscht sind:

  • Fachspezifische Auslands- und Praxiserfahrungen
  • Lehrerfahrung und didaktische Kompetenz
  • Einschlägige internationale Publikationen im Bereich Software Engineering
  • Erfahrungen in der Akquise von Forschungsprojekten
  • Soziale und kommunikative Kompetenz

Diese Stelle wird ohne die Möglichkeit des Abschlusses einer Qualifizierungsvereinbarung ausgeschrieben.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Allgemeine Informationen finden BewerberInnen unter www.aau.at/jobs/information. Weitere Informationen zur Forschungsgruppe Software Engineering finden sich online auf serg.aau.at/. Auskünfte erteilt Univ.-Prof. Dr. Martin Pinzger (E-Mail: martin.pinzger [at] aau.at).

Bewerbungen in deutscher oder englischer Sprache sind mit den üblichen Unterlagen (inkl. Verzeichnis von Publikationen und Lehrveranstaltungen und der Dissertation als PDF-Dateien) bis spätestens 6. Juni 2018 unter der Kennung 312H/18 an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Dekanatekanzlei/Recruiting, ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.aau.at/obf zu richten.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

 

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Source: AAU TEWI