Universitätsassistentin / Universitätsassistent amInstitut für Medien- und Kommunikationswissenschaft, Forschungs- und Lehrbereich Visuelle Kultur – Kennung 635H/17

Stellenausschreibung Wissenschaftliches Personal| Foto: kasto/Fotolia.com

Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt schreibt gem. § 107 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 folgende Stelle zur Besetzung aus:

Universitätsassistentin / Universitätsassistent

an der Fakultät für Kulturwissenschaften, Institut für Medien- und Kommunikations­wissenschaft, Forschungs- und Lehrbereich Visuelle Kultur, im Beschäftigungsausmaß von 100 {c8db3f4443fb2f1c80e20e2e8420a201d47393e6b007c83f4847286f4b955a35} (Uni-KV: B 1). Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 2.731,– brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen. Voraussichtlicher Beginn des auf vier Jahre befristeten Angestelltenverhältnisses ist der 1. März 2018.

Der Aufgabenbereich umfasst:

  • eigenständige Forschung mit dem Ziel der Erarbeitung einer Dissertation in vier Jahren
  • selbstständige Lehre
  • Teilnahme an Tagungen, Kongressen und Fortbildungen
  • Mitwirkung an Forschungsprojekten
  • Betreuung von Studierenden
  • administrative und koordinative Aufgaben

Voraussetzungen für die Einstellung:

  • Ein mit überdurchschnittlichen Leistungen abgeschlossenes Master-, Magister- oder Diplomstudium der Kunstgeschichte, Film- und Medienwissenschaften, Philosophie oder Kulturwissenschaften an einer in- oder ausländischen Hochschule
  • gute konzeptionelle Fähigkeiten, mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
  • sehr gute Kenntnisse in Englisch
  • Teamfähigkeit und kooperative Arbeitsweise
  • Von der/m zukünftigen Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie/er sich in den Forschungszusammenhang des profilbildenden Initiativschwerpunkts Visuelle Kultur konstruktiv einbringt.

Der Nachweis für die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Einstellung muss bis spätestens 10. Jänner 2018 vorliegen.

Erwünscht sind:

  • Ausgewiesene Kenntnisse in Kunstgeschichte, Visueller Kultur oder Bildwissenschaften
  • Grunderfahrungen im universitären Lehr- und Forschungsbetrieb
  • Internationale Erfahrungen (z. B. im Rahmen von Studium, Ausbildung, Projektkoordination oder Berufstätigkeit)
  • Weitere Sprachkenntnisse

Der Aufgabenbereich der Stelle bedingt, dass die zukünftige Stelleninhaberin/ der zukünftige Stelleninhaber den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.

Deutsch-Kenntnisse sind keine Voraussetzung, ihr Erwerb wird allerdings innerhalb von zwei Jahren erwartet.

Diese Stelle dient der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung von AbsolventInnen eines Master- bzw. Diplomstudiums mit dem Ziel des Abschlusses eines Doktorats-/Ph.D.-Studiums der Philosophie im Dissertationsgebiet Medien, Kommunikation und Kultur. Bewerbungen von Personen, die bereits über ein facheinschlägiges Doktorat bzw. einen facheinschlägigen Ph.D. verfügen, können daher nicht berücksichtigt werden.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Allgemeine Informationen finden BewerberInnen unter www.aau.at/jobs/information.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Zeugnisse und Urkunden, Lebenslauf, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, der Publikationen und Vorträge sowie einem Motivationsschreiben von max. zwei Seiten) bis 10. Jänner 2018 unter der Kennung 635H/17 an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Dekanatekanzlei / Recruiting, ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.aau.at/obf zu richten.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

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Source: AAU TEWI